Immobilienverrentung
Für viele Eigenheimbesitzer stellt es sich im Alter wie folgt dar: Ein ganzes Leben lang wurde das verdiente Geld in die eigenen vier Wände gesteckt. In vielen Fällen wurde die Immobilie selbst geplant und gebaut, dann liebevoll renoviert und in Stand gehalten. Und nun bildet die Immobilie den wichtigsten Bestandteil der Altersvorsorge, aber womöglich auch den Einzigen. Denn in der Rente kommt die Erkenntnis, dass im Laufe des Lebens zwar ein großes Vermögen generiert wurde, dieses jedoch komplett im Eigenheim steckt. Was also tun, wenn im Alter mehr liquide Mittel für Reisen, sonstige Wünsche oder schlicht für ein neues Hausdach benötigt werden?
Was bedeutet Immobilienverrentung?
Was steckt hinter den Modellen Nießbrauch, Leibrente und Teilverkauf?
Sowohl beim Modell „Nießbrauch“ als auch bei der „Leibrente“ wird die Immobilie zu 100 % an den Dienstleister veräußert. Der Verkäufer darf – grundbuchlich abgesichert – bis an sein Lebensende (alternativ bis zu seinem Auszug) in der Immobilie Wohnen bleiben. Dafür muss er beim Verkaufspreis einen Abschlag hinnehmen. Beim Modell „Teilverkauf“ wird die Immobilie gegen Kaufpreiszahlung zu maximal 50 % veräußert. Im Hinblick auf die veräußerten 50 % erhält der Verkäufer ein lebenslanges Recht die Immobilie weiter zu bewohnen. Im Gegenzug zahlt er an den Dienstleister ein monatliches Nutzungsentgelt.
Wie sich die vorgenannten Modelle bei der vertraglichen Ausgestaltung auch unterschieden mögen, das Ergebnis ist stets, dass der Eigentümer liquide Mittel erhält und in seiner Immobilie wohnen bleiben kann.
Nießbrauch
- Verkauf der Immobilie zu 100 %
- Lebenslanges grundbuchgesichertes Nießbrauchrecht
- Reduzierte Kaufpreiszahlung (Kaufpreis abzgl. Wert des Nießbrauchs)
Leibrente
- Verkauf der Immobilie zu 100 %
- Lebenslanges grundbuchgesichertes Wohnrecht
- Ggf. teilweise Kaufpreiszahlung
- Lebenslange monatliche Rente (individuell festgelegt)
Teilverkauf
- Teilverkauf der Immobilie bis zu 50 %
- Lebenslanges grundbuchgesichertes Nießbrauchrecht
- Monatliches Nutzungsentgelt an den Käufer
Was bei der Auswahl des passenden Modells zu beachten ist?
Welches Modell das passende ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab, wie zum Beispiel dem Alter des Eigentümers. Sowohl aus Sicht der Anbieter als auch aus Sicht des Verbrauchers ist eine transparente Vertragsgestaltung wichtig. Für den Verbraucher muss klar ersichtlich sein, was auf ihn zukommt. Welche Kosten muss er selbst tragen? Welche Kosten übernimmt der Anbieter? Wie hoch ist eine etwaige monatliche Belastung? Welches Restrisiko besteht, dass der Verbraucher seine Immobilie vorzeitig räumen muss? Die Anbieter sind gut beraten, wenn sie den Verbraucher über die wesentlichen Vertragsmodalitäten im Detail informieren. Denn nur wenn es später keine Beschwerden gibt, wird der Anbieter nachhaltig weitere Geschäfte mit Eigenheimbesitzern abschließen können.
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