| RA Gerhart R. Baum (Bundesminister a.D.) |
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Nach dem Abitur 1954 absolvierte Baum ein Studium der Rechtswissenschaft in Köln, welches er 1957 mit dem ersten und 1961 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. Er arbeitet danach als Rechtsanwalt in Köln und war dann von 1962 bis 1972 Mitglied der Geschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Von 1969 bis 1973 war er Mitglied im Rat der Stadt Köln und hier Vorsitzender der FDP-Fraktion. Von 1972 bis 1994 war er Mitglied des Deutschen Bundestages.
Am 15.Dezember 1972 wurde er als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern in die von Bundeskanzler Willy Brandt geführte Bundesregierung berufen. Dieses Amt behielt er zunächst auch unter Bundeskanzler Helmut Schmidt.
Nach dem Rücktritt von Werner Maihofer wurde er dann am 8. Juni 1978 zum Bundesminister des Innern ernannt.
Nach dem Bruch der sozialliberalen Koalition trat er am 17. September 1982 gemeinsam mit den übrigen FDP-Bundesministern zurück.
Nach dem Ende seiner deutschen Politik-Karriere war Gerhart Baum für die UNO tätig, unter anderem als UNO-Beauftragter für die Menschenrechte im Sudan.
Besondere Erfahrungen und Kenntnisse: Seit 1994 ist Gerhart R. Baum wieder als Rechtsanwalt tätig. So hat Baum die Opfer des Ramstein-Unglücks, die Angehörigen des Concorde-Unglücks und die russischen Zwangsarbeiter gegen die Bundesregierung vertreten.
Am 3.März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht nach Verfassungsbeschwerde unter anderem von Gerhart Baum - neben Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Burkhard Hirsch - in 1 BvR 1084/99, dass große Teile des Gesetzes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Großer Lauschangriff) gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind.
Baum hatte auch mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde erneut mit Burkhard Hirsch und weiteren vier Klägern Erfolg. Das Luftsicherheitsgesetz wurde am 15. Februar 2006 vom Ersten Senat des BVerfG im zentralen Punkt für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Ein Abschuss von Passagiermaschinen im Entführungsfall verstoße gegen das Grundgesetz, da dies weder mit dem Grundrecht auf Leben noch mit der Garantie der Menschenwürde vereinbar wäre. (Az.: 1 BvR 357/05).
Im Jahr 2007 hat Baum als Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung des Verfassungsschutzgesetzes NRW (sog. „Online-Durchsuchung“) eingelegt.
Publikationen (Auswahl):
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