| Die Vollstreckungsunterwerfung bei verkauften Darlehenssicherheiten: Reiter/Methner in ZGS 2009, 163 ff. |
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Deutsche Kreditinstitute verkaufen seit dem Jahre 2002 Darlehensportfolien in Milliardenhöhe. Insgesamt sollen seit 2002 Kreditforderungen in Höhe von 35 bis 40 Milliarden € veräußert worden sein. Käufer der Darlehensforderungen sind vor allem ausländische Investmentbanken, Investoren, Investmentfonds, Geschäftsbanken und Beteiligungsgesellschaften. Betroffen sind meist grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen. Unterschieden wird beim Forderungsverkauf weiterhin zwischen ordnungsgemäß bedienten Darlehensforderungen (sog. „performing loans“) und notleidenden oder leistungsgestörten Darlehen („non-performing loans“). Allerdings fehlt es an einer klaren Abgrenzung zwischen diesen beiden Kategorien, da es eine eindeutige oder allgemein anerkannte Definition des Begriffs „notleidender Kredit“ nicht gibt*. Nach eigenen Aussagen der betreffenden Kreditinstitute umfasst der Darlehensverkauf auch sowohl ordnungsgemäß bediente als auch leistungsgestörte Darlehen. So führte die Hypo Real Estate Group in ihrem Jahresbericht 2004 zu zwei verkauften Darlehensportfolien aus, dass die Portfolien auch „gesunde“ Finanzierungen ohne Leistungsstörung umfassten, die ordnungsgemäß bedient wurden. Ziel der Investoren ist es, mit dem Ankauf von Krediten deutlich unter Nennwert Gewinn zu erzielen. Dies geschieht entweder durch einen bloßen Weiterverkauf der Kredite zu einem höheren Preis oder durch eine intensive Bearbeitung der säumigen Kreditnehmer und eine stringente, schnelle Verwertung der Kreditsicherheiten, die anders als bei vielen regional tätigen Kreditinstituten ohne Rücksicht auf den eigenen Ruf und die Schuldner erfolgen kann. Rechtsanwalt Dr. Reiter und Rechtsanwalt Methner behandeln in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht (Heft 4/2009, S. 163 ff.) einzelne Rechtsfragen zum Vollstreckungsrecht bei Kreditverkäufen.
* Domke/Sperlich, BB 2008, 342 f.; s.a. Hoffmann/Walter, WM 2004, 1566 (1568). |

