Baum · Reiter u. Collegen - Pressemitteilungen
 
Pressemitteilungen
Pressemitteilung - Verkauf von Immobilienkrediten geht 2010 von vorne los: Was Bankkunden jetzt wissen müssen Drucken E-Mail

Immobilienbesitzer mit einem Hypothekendarlehen droht in diesem Jahr wieder verstärkt der unerwartete Verkauf ihres Baukredits an eine andere Bank oder einen Finanzinvestor. Davor hat die auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter & Collegen gewarnt.

Nach Angaben von Rechtsanwalt Julius Reiter wollen Banken 2010 wieder verstärkt notleidende Kredite loswerden. Darauf hatte auch bereits die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing aufmerksam gemacht. Der Verband, der die große Mehrheit der Branche repräsentiert, hält in diesem Jahr ein Transaktionsvolumen von bis zu sieben Milliarden Euro für möglich. Das wäre so viel wie vor der Wirtschaftskrise. Im vergangenen Jahr war der Markt für „faule“ Kredite fast zum Erliegen gekommen. Nun aber wollen viele Banken ihre Bilanzen bereinigen.

Mit dem Kreditverkauf haben Banken und Sparkassen jedenfalls ein wesentliches Vertrauensband zum Kunden schon vor Beginn der Finanzkrise durchschnitten. Dieser Trend könnte sich nach Ansicht von Reiter bei einem Anstieg der langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt noch verstärken. „Wenn die Zinsen für Hypothekendarlehen anziehen, werden Kunden, die für ihre bestehenden Baukredite weiterhin deutlich niedrigere Zinsen zahlen, für die Banken weniger attraktiv“, sagte der Anwalt. Das könnte dazu beitragen, dass die Geldhäuser in zunehmendem Maße selbst ordnungsgemäß bediente Kredite abstoßen. In der Vergangenheit hatten die Finanzinstitute für den Verkauf von Kreditportfolios häufig Pakete geschnürt, in die sie sowohl „faule“ als auch nicht notleidende Darlehen steckten, um ihre Angebote für die Käufer interessanter zu machen.

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Pressemitteilung - Bausparkasse Badenia verliert vor Oberlandesgericht Drucken E-Mail

Erfolg für Käufer von Schrottimmobilien: Badenia verliert erneut vor Oberlandesgericht – ehemaliger Finanzvorstand Agostini entlastet die Bausparkasse nicht.

Im Schadensersatzstreit um die Finanzierung von Schrottimmobilien gerät die Deutsche Bausparkasse Badenia weiter unter Druck. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verurteilte das Finanzinstitut, Käufern einer Immobilie in Oschersleben (Sachsen-Anhalt) den entstandenen Schaden zu ersetzen und deren Anteil an einer Wohnanlage zurückzunehmen. Das nunmehr vorliegende Urteil vom 02.12.2009 (Az. 17 U 562/08), das die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Kanzlei Baum · Reiter & Collegen erstritt, hat enorme Bedeutung auch für andere Klagen gegen die Bausparkasse. Denn entgegen den Ankündigungen hat der frühere Finanzvorstand Elmar Agostini die Bausparkasse als Zeuge nicht entlastet. So sieht es das OLG Karlsruhe.

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Pressemitteilung - Der Rechtstipp für kritische Anleger Drucken E-Mail

Ab dem 01.01.2010 wird das Beratungsprotokoll für Kapitalanlageberatungen Pflicht, doch darauf sollten sich Anleger nicht verlassen.

Millionen von Bankkunden in Deutschland haben in der Finanzkrise Geld verloren. Viele fühlen sich dabei von ihrer Bank hereingelegt: Die einen ärgern sich über ihre wertlosen Zertifikate der amerikanischen Pleitebank Lehman Brothers, die ihnen der Anlageberater ihrer Hausbank aufgeschwatzt hat. Die anderen sitzen auf Investment- oder Immobilienfonds und Wertpapierdepots, die längst nicht mehr so viel wert sind wie zum Kaufzeitpunkt. Zahlreiche Menschen haben deshalb das Vertrauen zu ihrer Bank verloren. Und der Gesetzgeber hat Konsequenzen gezogen: Vom 01.01.2010 an müssen Anleger nach jeder Wertpapierberatung ein Protokoll ausgehändigt bekommen. Doch Vorsicht: „Das neue Protokoll ist keine Garantie für eine gute und unabhängige Beratung“, sagt der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius Reiter.

Die neue Vorschrift sieht auf den ersten Blick wie eine gute Sache aus: Mit dem Protokoll sollen Wertpapier-Käufer im Zweifel später vor Gericht den Ablauf des Beratungsgespräches beweisen können. Das könnte im Falle eines Verlusts die Haftungsansprüche von Kunden bei einer Falschberatung verbessern, so das Kalkül der Regierung. Die Bundesministerin für Verbraucherschutz hofft jedenfalls, dass mit der Dokumentationspflicht auch die Qualität der Beratung erhöht wird. Dagegen sprechen allerdings mehrere Gründe:

  • Bislang gibt es keinen einheitlichen, verbindlichen Standard für die Protokolle. Verbraucherschützer fürchten nicht nur einen Wildwuchs bei den Abfragen in den Papieren. Es besteht auch die Gefahr, dass Banken die Protokolle so unverbindlich wie möglich erstellen, um in Streitfällen juristisch gut abgesichert zu sein. Besonders tückisch ist es, wenn Banken in die Beratungsprotokolle Zusatzklauseln einbauen, die eher der Haftungsfreizeichnung der Bank dienen sollen als einer Dokumentation des Beratungsgesprächs. Bankkunden sollten deshalb auf jeden Fall darauf pochen, dass der Berater ihre Wünsche und Anmerkungen in dem Protokoll festhält.
  • Die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte bereits im Sommer zusam-men mit Experten standardisierte Produktinformationsblätter entwickelt. Diese sollen Anleger in knapper Form und auf verständliche Weise helfen, die Vor- und Nachteile eines Finanzprodukts inklusive der Kosten zu erfassen und so verschiedene Angebote leichter miteinander vergleichen zu können. Eine Pflicht, die Infoblätter einzusetzen, gibt es bislang aber nicht. Und so macht auch kaum eine Bank davon Gebrauch.
  • Die meisten Geldinstitute haben aus der Krise offensichtlich nichts gelernt. Der Verkaufsdruck in den Bankfilialen ist geblieben, weil sich am System nichts ge-ändert hat: „Die so genannte Beratung orientiert sich leider häufig nicht daran, was der Kunde braucht und welches Risiko er eingehen will, sondern was die Bank gerade loswerden will und für das Geldhaus die höchsten Provisionen ab-wirft“, sagt Rechtsanwalt Reiter. Das hätten gerade erst veröffentliche, für die Banken niederschmetternde Untersuchungen der Universität Bamberg und der Stiftung Warentest wieder einmal eindrucksvoll bewiesen. Anwalt Reiter rät Bankkunden deshalb, sich auf das Gespräch gut vorzubereiten, eigene kritische Fragen zu stellen und immer ein gesundes Misstrauen mitzubringen. Außerdem sollte der Kunde eine Vertrauensperson als Zeugen dabei haben.

Fazit: Für Reiter ist das Protokoll nur „ein kleiner Schritt in die richtige Richtung“. Er for-dert weiter eine Umkehr der Beweislast. Das heißt: Wenn sich ein Fonds oder ein Zerti-fikat als Verlustbringer erweist, sollte die Bank beweisen müssen, dass sie korrekt bera-ten hat. „Falschberatung muss für Banken richtig teuer werden“, sagt er, „sonst sind die nächsten Skandale à la Lehman nur eine Frage der Zeit.“

Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Dr. Julius F. Reiter; Tel. 0211-83680570; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Download: Pressemitteilung vom 17.12.2009

 
Pressemitteilung - "Abkassiert. Die skandalösen Methoden der Finanzbranche" Drucken E-Mail

Falschberatung muss richtig teuer werden
von Wolfgang Klöters

Das am 18. September erscheinende Buch "Abkassiert" des ehemaligen Innenmisters Gerhart Baum und seiner Kanzleipartner Julius Reiter und Olaf Methner rechnet mit den skandalösen Methoden der Finanzbranche ab. Die Autoren schonen auch die Politik, Finanzaufsicht und Richter nicht.

Totalverlust, Kreditverkauf, Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Hartz IV. Das ist für viele Verbraucher und Unternehmer ein Jahr nach dem Zusammenbruch der Lehman-Bank die traurige Bilanz der Finanzkrise. "Doch die öffentlichkeitswirksamen Schwüre von Bankern, Versicherern und freien Finanzvermittlern, aus der Krise gelernt zu haben, entpuppen sich immer mehr als Lippenbekenntnisse denn als biedere Einsicht", warnt der ehemalige Innenminister Gerhart Baum. Nach wie vor würden viele Bank- und Sparkassenberater von ihren Chefs angetrieben, höchst riskante und nicht zu verstehende Anlagevehikel wie Zertifikate mit aller Macht zu verkaufen. "Verharmlosen statt aufklären" hieße nach wie vor weit verbreitet das oberste Verkaufsmotto. Baum: "Lediglich die Verpackung der Risikopapiere wurde geändert." Um Kunden Sicherheit zu suggerieren, würden risikoreiche Zertifikate jetzt schlicht in "Anleihen" oder sogar "Schatzbriefe" umbenannt. Mit der Folge, dass jetzt harmloser klingende Zockerpapiere bereits auf dem besten Weg seien, wieder die gleichen Verkaufszahlen wie vor der Krise zu erreichen.

Wie diese Geschäfte florieren, beschreiben der ehemalige Polit-Profi Baum und seine Kanzleipartner Julius Reiter und Olaf Methner in dem spannenden Buch "Abkassiert" an vielen Beispielen. Schlussfolgerung der renommierten Anlegeranwälte: Solange in Deutschland keine Beweislastumkehr gilt und immer noch die Kunden den Anbietern von Finanzprodukten eine falsche Beratung nachweisen müssen, bleibt wirksamer Verbraucherschutz im Finanzbereich in weiter Ferne. Gegen das skrupellose Abkassieren gebe es nur ein Mittel: "Anlageberatung darf sich nicht mehr allein an den Provisionsinteressen der Anbieter ausrichten. Falschberatung muss für die Verursacher richtig teuer werden."

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Drama mit Schrottimmobilien - Sendehinweis: Montag, 12.10.2009, 20.15 Uhr, ZDG, "Über den Tod hinaus" (Pressemitteilung) Drucken E-Mail

Sendehinweis: Heute, Montag, 12.20.2009, 20.15 Uhr, ZDF, „Über den Tod hinaus“, Drama mit Schrottimmobilien

Am Montag, dem 12.10.2009 um 20.15 Uhr, zeigt das ZDF im Rahmen seiner Reihe "Fernsehfilm der Woche" das Familiendrama "Über den Tod hinaus". Der Kriminalfilm beschäftigt sich mit dem tragischen Schicksal einer jungen Frau, die eine Immobilienfirma mit dem Verkauf einer "Schrottimmobilie" in den finanziellen Ruin getrieben hat und daraufhin Selbstmord begeht.

Der Film greift ein brisantes und weiterhin aktuelles Thema auf, das die Kanzlei Baum Reiter & Collegen seit Jahren beschäftigt und in dem soeben erschienenem Buch "ABKASSIERT - DIE SKANDALÖSEN METHODEN DER FINANZBRANCHE" ausführlich beschrieben wird. Die Autoren (Gerhart Baum, Dr. Julius Reiter und Olaf Methner) schildern in "ABKASSIERT" moderne Methoden, mit denen auch in jüngster Zeit vor allem junge Menschen mit dem Kauf von minderwertigen Immobilen hereingelegt werden. Die unseriösen Methoden wurden derart angepasst, dass den skrupellosen Beratern durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Haftung droht. Stattdessen drohen den Geschädigten neben dem finanziellen Ruin sogar Haftstrafen, weil von den Beratern bei den Kreditangaben für die Kunden falsche Angaben gemacht werden. Viele der abkassierten jungen Leute landen in der gleichen Verzweiflung wie die junge Frau in dem vom ZDF ausgestrahlten Fernsehfilm.

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