Baum · Reiter u. Collegen - Pressemitteilungen
 
Pressemitteilungen
Pressemitteilung - Harsche Kritik an der Loveparade-Vereinbarung Drucken E-Mail

Zu der heute bekannt gewordenen Vereinbarung der Versicherung AXA und der Stadt Duisburg erklärt die Kanzlei Baum Reiter & Collegen folgendes:

Es ist zu kritisieren, dass die Vereinbarung zwischen der AXA Versicherung und der Stadt Duisburg ohne Mitwirkung der Opfer und deren anwaltliche Vertreter zustande gekommen ist. Sie kann nur ein Angebot sein. Der Inhalt ist bisher nicht bekanntgegeben worden. Auf jeden Fall muss das mitverantwortliche Land als dritter Beteiligter an einer Entschädigungsregelung teilnehmen, die den berechtigten Ansprüchen der Opfer jetzt und in Zukunft Rechnung trägt.

Für Rückfragen: Rechtsanwalt Dr. Julius F. Reiter, Rechtsanwalt Tel. 0211-83680570; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Download: Pressemitteilung vom 27.05.2011

 
Pressemitteilung - Neue Erkenntnisse zur „Loveparade-Katastrophe“: Spiegel-Artikel „Schwarzer Samstag“ vom 16.05.2011, S. 58 ff. Gravierende Fehler und Versagen von Veranstalter, Stadt Duisburg und Polizei Drucken E-Mail

Der Spiegel-Artikel zeigt eine erdrückende Faktenlage, die bestätigt, dass alle Beteiligten, also Veranstalter, Stadt und Land Verantwortung tragen. Es gibt keine Alleinursache und keinen Alleinverursacher der Katastrophe. Es gibt vielmehr ein Versagen aller drei Beteilig-ten, die gemeinsam Verantwortung und Schuld tragen. Das Land Nordrhein-Westfalen kann seine Mitverantwortung nun nicht mehr in Abrede stellen.

Es kommt auch nicht darauf an, welchen Prozentsatz an Schuld jeder Beteiligte im Einzelnen zu verantworten hat. Die Verursachungsquote mögen die Gerichte feststellen. Bis zu einem Urteil können aber noch Jahre vergehen, denn die Anklage wird voraussichtlich frühestens 2012 erhoben werden. Das Gerichtsverfahren kann danach Jahre dauern. Es ist nicht abzusehen, wann das unwürdige Gezerre, dem jeweils anderen die Schuld zuzuschieben, beendet sein wird.

Der Respekt vor den Opfern gebietet es jetzt, das zu tun, was wir seit längerem fordern. Die Frage der juristischen Schuld sollte von der Entschädigungsfrage abgekoppelt werden. Die Verantwortlichen sollten sich bereits jetzt – gemeinsam mit den Vertretern der Opfer – auf verbindliche Regeln der Entschädigung einigen. Wir appellieren deshalb an den Veranstalter, Herrn Schaller, und seine Versicherung AXA, die Stadt Duisburg und den hinter ihr stehenden Kommunalversicherungsverband, sich auf eine schnelle Lösung zu verständigen. Wir wiederholen unseren Vorschlag, dazu eine öffentliche Stiftung einzurichten. Die Opfer, von denen wir über 70 vertreten, bestehen darauf, an diesen Verhandlungen beteiligt zu werden. Nichts darf mehr hinter ihrem Rücken geschehen.

Für Rückfragen: Rechtsanwalt Dr. Julius F. Reiter, Rechtsanwalt Tel. 0211-83680570; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Download: Pressemitteilung vom 16.05.2011

 
Pressemitteilung - Falsche Finanzberatung: Eigene Rechte rechtzeitig sichern Für viele geprellte Anleger läuft am 31. Dezember eine wichtige zehnjährige Verjährungsfrist ab. Danach ist es für Klagen zu spät Drucken E-Mail

Die neunziger Jahre bis Anfang des Jahrtausends waren für Verkäufer von teuren und riskanten Anlageprodukten goldene Jahre. Auf dem grauen Kapitalmarkt wurden hunderttausende von Schrottimmobilien unters Volk gebracht. Auch geschlossene Fonds, vor allem Immobilienfonds, fanden reißenden Absatz. Doch vielen Käufern brachten diese Anlagen nichts als Verluste. Nicht wenige stehen deshalb vor dem finanziellen Ruin. Trotzdem haben die meisten von ihnen, die sich falsch beraten fühlen, noch nicht geklagt – wohl auch, weil sie zunächst höchstrichterliche Urteile abwarten wollten, um die Erfolgschancen einer Klage besser abschätzen zu können.

Doch dafür kann es Ende des Jahres zu spät sein. „Viele könnten dann durch Verjährung mögliche Schadensersatzansprüche verlieren. Sie sollten deshalb prüfen lassen, ob es erforderlich ist, noch 2011 tätig zu werden und gegen Banken oder Vermittler Klage einzureichen, die die Verlust bringende Anlage verkauft oder finanziert haben“, sagt Rechtsanwalt Julius Reiter von der auf Bank– und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Baum, Reiter & Collegen. Dies gelte auch für Anleger, die in den neunziger Jahren Schrottimmobilien gekauft und mit Darlehen der Bausparkasse Badenia finanziert haben. Im Falle der Bausparkasse waren viele Klagen zunächst gescheitert. Inzwischen sprach aber der Bundesgerichtshof als oberste Instanz in einigen Grundsatzentscheidungen den Anlegern Schadenersatz zu, weil ihnen versteckte Provisionszahlungen verheimlicht wurden. „Auch wenn die Anleger von solchen Interna zuvor keine Ahnung haben konnten, droht ihnen nun die Verjährung ihrer Ansprüche zum 31.12.2011“, warnt Reiter.

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Pressemitteilung - Heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 33/10) im Zins-Swap-Verfahren gegen die Deutsche Bank: Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt. Drucken E-Mail

Heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 33/10) im Zins-Swap-Verfahren gegen die Deutsche Bank: Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt.

Der BGH hat heute in einem Grundsatzurteil über so genannte Zins-Swaps (Zinsaustauschverträge) entschieden und dabei sehr hohe Anforderungen an die Beratungspflichten der Bank gestellt: Sie muss den Kunden rückhaltlos über ihre interne Risikobewertung informieren und ihn gleichsam auf Augenhöhe bringen, damit er die Zinswette voll verantwortlich abschließen kann. Wenn die Bank diese Risikobewertung vorenthält – wie es in der Vergangenheit sehr häufig geschehen ist – haftet sie dem Kunden auf Schadenersatz, egal ob es sich um eine Gemeinde, ein mittelständisches Unternehmen oder eine Privatperson handelt. Zudem hat der BGH eine Verletzung der Beratungspflicht darin gesehen, dass die Bank nicht auf den zum Abschlusszeitpunkt für den Kunden negativen Marktwert hingewiesen hat. Dieser bewusst von der Bank strukturierte negative Marktwert sei nämlich Ausdruck eines schwer wiegenden Interessenkonfliktes der Bank gewesen.

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Pressemitteilung - Kanzlei Baum, Reiter & Collegen erzielt erneut Meilenstein für den Anlegerschutz. BGH urteilt gegen die Bausparkasse Badenia Drucken E-Mail

Die Entscheidung in Kurzform:

  • Badenia wird weiterhin zu Schadenersatz aus der Finanzierung sog. „Schrottimmobilien“ verurteilt.
  • Die Steuervorteile des Anlegers mindern nicht mehr den Schadensersatzanspruch des Anlegers (neue Grundsatzentscheidung!), Az. XI ZR 96/09.
  • Zukünftig können Anleger ihren Schadensersatzanspruch grundsätzlich einfacher und ohne Abzug der erzielten Steuervorteile geltend machen.
  • Anleger in Badenia-Fällen müssen noch in 2011 handeln, da sonst Verjährung droht.

 

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