Baum · Reiter u. Collegen - Pressemitteilungen
 
Pressemitteilungen
Pressemitteilung - Zinstricksereien werden erschwert - Neues Verbraucherkreditrecht soll ab Freitag Lockvogelangebote verhindern Drucken E-Mail

„Zins ab 2,99 Prozent?“ Solche Werbeslogans für Ratenkredite klingen attraktiv. Dahinter verbirgt sich allerdings häufig nur eine Mogelpackung. Tests von Verbraucherschützern zeigen, dass Banken in den allermeisten Fällen statt der angepriesenen günstigen Zinsen plötzlich acht, zehn oder noch mehr Prozent Zinsen verlangen. Stets verweisen die Geldhäuser dann darauf, dass der Kunde nicht die geforderte Bonität mitbringe. Mit diesen Lockvogel-Angeboten ist ab diesem Freitag, 11.06.2010, Schluss. Dann treten neue Vorschriften in Kraft, die nicht nur die Werbung für Verbraucherkredite kundenfreundlicher regeln. Dennoch mahnt die auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter & Collegen die Verbraucher weiter zur Vorsicht. „Das Verbraucherschutzniveau könnte noch deutlich besser sein“, sagte der Anleger-Anwalt Julius Reiter.

Die neuen Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur Umsetzung der europäischen Verbraucherkredit-Richtlinie dürften aber zumindest dazu beitragen, Zinstricksereien zu erschweren: Künftig dürfen Banken und Sparkassen nur noch einen „effektiven Zinssatz“ anpreisen. Und dieser muss mindestens zwei Drittel der auf Grund der Werbung zustande kommenden Verträge entsprechen. Rechtsanwalt Reiter sieht allerdings vor allem Probleme bei den Kontrollen: Zuständig sind nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung die kommunalen Aufsichtsbehörden, die beispielsweise auch die Preisangaben in Supermärkten überwachen. „Ich habe aber erhebliche Zweifel, ob dort genug Personal, Zeit und Kompetenz für solche Kontrollen vorhanden ist “, kritisierte der Jurist. „Statt einer dezentralen Überwachungsstruktur sollte die Kontrolle bei einer Fachbehörde gebündelt werden.“

Reiter empfiehlt, auch bei den so genannten Restschuldversicherungen weiter genau hinzusehen. Diese sollen die Rückzahlung des Ratenkredits bei Arbeitslosigkeit oder im Todesfall absichern. Bislang verkauften gerade die auf Konsumentenkredite spezialisierten Institute diese in der Regel völlig überteuerten Policen automatisch mit dem Darlehen. In solchen Fällen müssten sie eigentlich die Kosten für die Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins einrechnen, sofern der Kunde den Mix aus Police und Kredit nicht ausdrücklich gewünscht hat. Der effektive Zinssatz würde dann aber schnell auf 20 Prozent oder mehr hochschnellen und diese abschreckenden Angaben machten die Banken natürlich nicht. Künftig sind solche Tricks jedoch nicht mehr so leicht möglich. Die Bank darf die Kosten der Restschuldversicherung ab Freitag nur dann aus Effektivzins heraushalten, wenn die Bank gegenüber den zuständigen Preisbehörden beweisen kann, dass der Abschluss des Kredits zu den gewährten Konditionen auch ohne die Versicherung möglich war. Fraglich sei aber, ob sich diese Beweislastumkehr auch in einem Prozess zwischen Verbraucher und Bank anwenden lasse, erläuterte der Düsseldorfer Rechtsanwalt. Er rät Verbrauchern daher, am besten gleich deutlich und nachdrücklich den Abschluss einer unnötigen und womöglich sehr teuren Restschuldversicherung abzulehnen.

Dennoch enthalten die neuen Vorschriften für die Bankkunden auch deutliche Vorteile. So müssen die Kreditinstitute vor Vertragsabschluss unter anderem über die Art des Darlehens, den effektiven Jahreszins, den Gesamtbetrag und alle Kosten genau informieren. „Dies sollten die Kunden dann aber wirklich lesen und mit Hilfe des standardisieren Informationsblattes Kreditangebote verschiedener Banken vergleichen.“ Wer einfach bei der nächst besten Bank einen Kreditvertrag unterschreibe, zahle womöglich tausende Euro mehr als nötig, warnte der Anlegeranwalt.

Reiter wies weiter darauf hin, dass die neuen Vorschriften zwar neue Regelungen für die Kündigung des Kredits und die Einführung einer Vorfälligkeitsentschädigung enthalten. Die dringend notwendige Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen für Kreditvermittler sei allerdings unterblieben. „In diesem Markt tummeln sich leider immer noch viele zu viel unseriöse Anbieter“, sagte er. Der Anwalt bedauert auch, dass es bei Kombinationsverträgen weiter keine Kostentransparenz gibt. „Bei Bauspar-Sofortfinanzierungen oder bei einer Finanzierung mit einer Lebensversicherung bestehe weiter keine Pflicht zur Angabe eines Gesamteffektivzinssatzes, obwohl gerade diese Kombi-Produkte für die Kunden meist besonders teuer werden.“

Weitere Änderung ab dem 11.10.2010: Die Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums über das Widerrufsrecht bei Kreditverträgen u.a. erhält Gesetzesrang. „Die Bank muss dieses Formular zwar weiter nicht verwenden. Wählt sie jedoch ihre eigenen Klauseln, riskiert sie nun, den Kunden nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht zu belehren. In einem solchen Fall kann ein Kreditnehmer noch Jahre später vom Vertrag zurücktreten", erläutert Julius Reiter.

Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Dr. Julius F. Reiter, Rechtsanwalt Olaf Methner
Tel. 0211-83680570; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

 

Download: Pressemitteilung vom 09.06.2010

 
Pressemitteilung - Badenia soll geprellte Schrottimmobilienkäufer besser entschädigen - Anja-Schüller-Stiftung verleiht Preis für investigativen Journalismus Drucken E-Mail

Die 2009 gegründete Anja-Schüller-Stiftung e.V. hat in diesem Jahr erstmals die mit je 1000 Euro dotierten Preise für investigativen Journalismus zum Thema Schrottimmobilien verliehen. Die Preise gehen an die Journalisten Dr. Ulrich Neumann (SWR), Thomas Öchsner (Süddeutsche Zeitung) und Hans- Peter Schütz (Stern). An der Veranstaltung nahmen neben DGBVorstandsmitglied Claus Matecki, Stiftungsgründer und DGB-Kollege Klaus Schüller auch der ehemalige Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Frau Prof. Dr. Edda Müller, sowie Bundesinnenminister a.D. Gerhart Baum (FDP) teil. Baum sagte bei der Preisverleihung am Dienstag im DGB-Haus in Berlin: „Die Preisträger haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Hintergründe über die Machenschaften der Bausparkasse Badenia bei der Finanzierung von Schrottimmobilien einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden.“ Es sei aber auch in Zukunft notwendig, dass Journalisten engagiert über die skandalösen Methoden in der Finanzbranche aufklären. Denn auch nach der weltweiten Finanzkrise gehe es vielen Finanzinstituten nur darum, überteuerte Produkte zu verkaufen, ohne auf die tatsächlichen Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen.

Rechtsanwalt Baum ist Mitglied der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter und Collegen. Die Anja-Schüler-Stiftung gründete der Gewerkschafter Klaus Schüller. Seine Tochter Anja nahm sich 2004 das Leben. Sie hatte sich nach dem Kauf einer von der Badenia finanzierten Eigentumswohnung dem Druck der Schulden nicht mehr gewachsen gefühlt.

Höhepunkt des Schrottimmobilienskandals war in den neunziger Jahren. Die Deutsche Bausparkasse Badenia spielte dabei eine besonders unrühmliche Rolle:

Weiterlesen...
 
Pressemitteilung - Neue Formulare für Finanzprodukte verwirren statt zu informieren Drucken E-Mail

Den Anfang wagten die ING-Diba und die Deutsche Bank, dann folgte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) mit einem Muster für seine Mitgliedsinstitute und auch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken machen mit: Alle Geldhäuser wollen in Zukunft beim Kauf von Finanzprodukten mit so genannten Beipackzetteln für mehr Transparenz sorgen und über die Kosten, Risiken und Funktionsweise eines Anlageproduktes informieren. Doch was auf den ersten Blick wie eine Verbesserung aussieht, trägt wenig zur Aufklärung bei. Darauf macht die auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter & Collegen aufmerksam.

Problem Nummer eins ist aus Sicht des Düsseldorfer Anleger-Anwalts Julius Reiter die mangelnde Vergleichbarkeit der „Beipackzettel“: So dürfen die Institute innerhalb des BdB nicht nur bei der Gestaltung des Blattes eigene Akzente setzen. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben sich auch auf ein eigenes Muster für das Infoblatt geeinigt, was den Anlegern erschwert, zum Beispiel den Aktienfonds einer Sparkasse mit dem einer privaten Bank zu vergleichen. Reiter hält dies für „ein Unding“. Er fordert einen einheitlichen gesetzlichen Standard für die gesamte Branche.

Weiter kritisiert der Anleger-Anwalt das Finanzkauderwelsch im Muster des Bankenverbands. Die Produktbeschreibung für ein Discount- Zertifikat enthält etwa Fachbegriffe wie Basiswert, Kurswert, Diskont. „Darunter können sich die meisten Anleger aber nichts vorstellen“, sagte Reiter. Für problematisch hält er auch, dass in dem Infoblatt unter dem Abschnitt „Markterwartung bei Emission“ steht: „Das Zertifikat richtet sich an Anleger, die einen gleich bleibenden oder nur sich moderat ändernden Kurs des Basiswertes erwarten.“ Für Reiter ist dies ein Beleg dafür, dass die Banken hier versuchen, sich selbst zu schützen: „Der Berater kann sich später im Streitfall auf die Markterwartung des Kunden berufen.“

Tatsächlich habe der normale Kunde keine eigene Marktwartung, vielmehr verlasse er sich auf den Berater. „Das ist so, als wenn in einem Beipackzettel für ein verschreibungspflichtiges Medikament stehen würde: ,Dieses Arzneimittel ist für Patienten, die einen negativen Krankheitsverlauf erwarten.’ Der Patient wird aber kaum etwas anderes erwarten können als der behandelnde Arzt!“, sagte Reiter. Er hat den Eindruck, „dass es den Banken bei dem Beipackzettel zunächst nur um ihre eigene Absicherung geht“.

Auch bei den Kostenangaben sieht der Anwalt Probleme. Die Blätter würden zwar die einmaligen Ausgabeaufschläge und Provisionen sowie die jährlichen Verwaltungsgebühren nennen. Die einzelnen Angaben in Prozent seien jedoch wenig hilfreich, weil für die Bankkunden unklar bleibe, was die Anlage insgesamt und in Euro und Cent koste.

Fazit: Reiter empfiehlt Bankkunden, trotz „Beipackzettel“ stets nach dem Sinn einer Anlage zu fragen. „Der ,Beipackzettel’ für Finanzprodukte ändert nichts daran, dass bei Finanzprodukten der Berater zugleich Verkäufer ist“, warnt der Mitautor des Buches „Abkassiert – die skandalösen Methoden der Finanzbranche“. Der Anwalt fordert eine unabhängige Beratung: „Nur wer von Interessen seines eigenen Arbeitgebers oder anderen Provisionsinteressen völlig frei ist und nicht ein bestimmtes Produkt unbedingt verkaufen muss, kann den Kunden faire Angebote machen.“

Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Dr. Julius F. Reiter
Tel. 0211-83680570; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

 

Download: Pressemitteilung vom 25.03.2010

 
Pressemitteilung - Verkauf von Immobilienkrediten geht 2010 von vorne los: Was Bankkunden jetzt wissen müssen Drucken E-Mail

Immobilienbesitzer mit einem Hypothekendarlehen droht in diesem Jahr wieder verstärkt der unerwartete Verkauf ihres Baukredits an eine andere Bank oder einen Finanzinvestor. Davor hat die auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter & Collegen gewarnt.

Nach Angaben von Rechtsanwalt Julius Reiter wollen Banken 2010 wieder verstärkt notleidende Kredite loswerden. Darauf hatte auch bereits die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing aufmerksam gemacht. Der Verband, der die große Mehrheit der Branche repräsentiert, hält in diesem Jahr ein Transaktionsvolumen von bis zu sieben Milliarden Euro für möglich. Das wäre so viel wie vor der Wirtschaftskrise. Im vergangenen Jahr war der Markt für „faule“ Kredite fast zum Erliegen gekommen. Nun aber wollen viele Banken ihre Bilanzen bereinigen.

Mit dem Kreditverkauf haben Banken und Sparkassen jedenfalls ein wesentliches Vertrauensband zum Kunden schon vor Beginn der Finanzkrise durchschnitten. Dieser Trend könnte sich nach Ansicht von Reiter bei einem Anstieg der langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt noch verstärken. „Wenn die Zinsen für Hypothekendarlehen anziehen, werden Kunden, die für ihre bestehenden Baukredite weiterhin deutlich niedrigere Zinsen zahlen, für die Banken weniger attraktiv“, sagte der Anwalt. Das könnte dazu beitragen, dass die Geldhäuser in zunehmendem Maße selbst ordnungsgemäß bediente Kredite abstoßen. In der Vergangenheit hatten die Finanzinstitute für den Verkauf von Kreditportfolios häufig Pakete geschnürt, in die sie sowohl „faule“ als auch nicht notleidende Darlehen steckten, um ihre Angebote für die Käufer interessanter zu machen.

Weiterlesen...
 
Pressemitteilung - Bausparkasse Badenia verliert vor Oberlandesgericht Drucken E-Mail

Erfolg für Käufer von Schrottimmobilien: Badenia verliert erneut vor Oberlandesgericht – ehemaliger Finanzvorstand Agostini entlastet die Bausparkasse nicht.

Im Schadensersatzstreit um die Finanzierung von Schrottimmobilien gerät die Deutsche Bausparkasse Badenia weiter unter Druck. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verurteilte das Finanzinstitut, Käufern einer Immobilie in Oschersleben (Sachsen-Anhalt) den entstandenen Schaden zu ersetzen und deren Anteil an einer Wohnanlage zurückzunehmen. Das nunmehr vorliegende Urteil vom 02.12.2009 (Az. 17 U 562/08), das die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Kanzlei Baum · Reiter & Collegen erstritt, hat enorme Bedeutung auch für andere Klagen gegen die Bausparkasse. Denn entgegen den Ankündigungen hat der frühere Finanzvorstand Elmar Agostini die Bausparkasse als Zeuge nicht entlastet. So sieht es das OLG Karlsruhe.

Weiterlesen...
 
<< Start < Zurück 1 2 3 Weiter > Ende >>