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Landgericht Düsseldorf verurteilt Hintermann und ehm. Vorstandsmitglied der Rheinisch Westfälischen Grundbesitz AG zu Haftstrafen PDF Drucken E-Mail
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In dem Strafverfahren gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied sowie einen maßgeblichen Hintermann der Rheinisch Westfälischen Grundbesitz AG (RWG AG) verkündete die 14. Große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf nach beinahe sechs Monate andauernder Verhandlung am 03.03.2008 das Urteil. Die Kammer sah den von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhobenen Vorwurf des Betrugs zu Lasten der Anleger der RWG AG als erwiesen an und verurteilte die Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen. Die 14. Große Strafkammer hat in ihrem Urteil im Wesentlichen festgestellt, dass die RWG AG primär zur Bereicherung der verantwortlichen Personen missbraucht und ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb offenbar nicht verfolgt wurde. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.

 

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