Baum · Reiter u. Collegen - Lehman Brothers Zertifikate: BRC erstreitet Schadenersatz gegen Commerzbank AG wegen Falschberatung
 
Lehman Brothers Zertifikate: BRC erstreitet Schadenersatz gegen Commerzbank AG wegen Falschberatung Drucken E-Mail

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27.04.2011 (nicht rechtskräftig) die Commerzbank AG wegen der Verletzung von Beratungspflichten aus einem Beratungsvertrag zur Leistung von Schadenersatz verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Berater ihren Kunden nicht anlegergerecht beraten hatte.

Der Anleger, ein Rentner, erwarb am 07.02.2007 „Lehman Brothers Global Champion Zertifikate“ der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. auf Empfehlung der Commerzbank AG. Zuvor hatte der Anleger seiner Bank mitgeteilt, dass er aufgrund seiner persönlichen gesundheitlichen Umstände einen Teil seines Vermögens in konservative Anlagen investieren wolle. Mit der Empfehlung, die Anteile an einem Rentenfonds in das Lehman Global Champion Zertifikat umzuschichten, verstieß die Bank nach Ansicht des Gerichts gegen ihre Pflicht zur anlegergerechten Beratung, da dieses nicht mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar gewesen sei. Darüber hinaus sei die Bank verpflichtet gewesen, den Anleger darüber zu informieren, dass mit der Umschichtung ein „Klumpenrisiko“ entstehe, da nunmehr 50 % des Depotvermögens in Aktienwerte investiert waren. Die Bank wurde verurteilt, den Anlagebetrag nebst entgangenem Gewinn gegen Übertragung der Zertifikate zu ersetzen.