| Lehman-Brothers-Pleite - Baum, Reiter & Collegen prüfen Schadenersatzansprüche gegen Banken und Sparkassen |
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| Lehman-Brothers |
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Nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman-Brothers droht Anlegern, die in Zertifikate des inzwischen insolventen Bankhauses investiert haben, der Totalverlust. Eine Liste der betroffenen Zertifikate findet sich zum Download auf dieser Seite. Aus den zahlreichen an uns herangetragenen Anfragen besorgter Anleger entnehmen wir, dass die Betroffenen oftmals nicht richtig von ihrem Bankberater über die Risiken im Zusammenhang mit der Anlage aufgeklärt wurden. Es zeigt sich, dass Anlegern von vielen Banken und Sparkassen noch bis spät in den Sommer 2008 hinein die zwischenzeitlich wohl wertlosen Lehman-Zertifikate als sichere Kapitalanlagen empfohlen wurden. Für die geschädigten Anleger stellt sich nunmehr die Frage, ob ihnen im Zusammenhang mit der jeweiligen Anlageempfehlung durch den Bankberater ein Schadensersatzanspruch gegen ihr Kreditinstitut zusteht. Rechtlich sind hier drei Ansatzpunkte für eine Beratungshaftung zu sehen.
Neben den bekannten Zertifikate sind von der Insolvenz der Lehman-Brothers auch Spezialanleihen anderer Institute betroffen. Hierbei handelt es sich um Kreditderivate, die an die Bonität bestimmter Referenzunternehmen – u.a. auch Lehman-Brothers – gekoppelt sind. Derartig strukturierte Papiere wurden etwa von der DZ-Bank unter dem Namen „COBOLD“ (steht für „Corporate Bond Linked Debt“) und von der Commerzbank unter dem Namen „Colibri“ vertrieben. Bislang sind sechs "COBOLD-Anleihen" der DZ Bank bekannt, die an die Zahlungsfähigkeit von Lehman-Brothers gekoppelt sind. Es handelt sich hierbei um die COBOLD-Anleihen 62, 64, 74, 75, 76 und Plus VIII. Diese Papiere sind nach Angaben des Handelsblatts (Ausgabe vom 23.09.2008) auf 10% bis 30% der Anlagesumme eingebrochen. Diese Spezialanleihen bieten höhere Zinsen als Anleihen der Einzel-Emittenten, beinhalten aber auch ein deutlich höheres Risiko, da mit solchen Credit Linked Notes die Bonitätsrisiken unterschiedlicher Ratingklassen vermischt werden. Fällt eines der in der „COBOLD-Anleihe“ betroffenen Referenzunternehmen bis zum Ende der Laufzeit z.B. in die Insolvenz, werden Zinsen nicht mehr gezahlt und am Ende erhält der Anleger nur einen Bruchteil seines eingesetzten Kapitals zurück. Auch Erwerbern der betroffenen COBOLD-Anleihen können Schadenersatzansprüche aufgrund von Verletzungen der o.g. Aufklärungspflichten zustehen. Ob der Bankberater im Rahmen der getätigten Anlageberatung tatsächlich Aufklärungspflichten verletzt hat, die einen Schadenersatz begründen, kann hier nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss stets im Einzelfall geprüft werden. Gerne prüfen wir für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob Ihnen gegen Ihre Bank oder Sparkasse wegen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadenersatzansprüche zustehen. Hierzu überlassen Sie uns einfach den ausgefüllten Fragebogen nebst den darin erbetenen Unterlagen. Für eine schriftliche Erstbewertung sowie ggf. die Erarbeitung einer Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung berechnen wir Ihnen eine Pauschale i.H.v EUR 238,00 inkl. MwSt. Diese Erstberatungsgebühr wird selbstverständlich auf Vergütungen, die im Rahmen einer evtl. weiteren Beauftragung entstehen, vollständig angerechnet. Zum Zeichen Ihres Einverständnisses bitten wir Sie, uns die Vergütungsvereinbarung unterzeichnet im Original zukommen zu lassen. Nach Eingang des Fragebogen und der unterzeichneten Vergütungsvereinbarung werden wir kurzfristig mit unserer schriftlichen Erstbewertung wieder auf Sie zukommen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen RA Heiko Müller und RA Björn Wieg unter 0211/836805-70 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zur Verfügung.
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