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Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG mit Urteil vom 27.04.2011 zu Schadenersatz an einen Lehman-Anleger verurteilt. Der Anleger wurde unstreitig nicht darüber informiert, dass und in welcher Höhe die Bank Vertriebsprovisionen für die Zertifikate erhielt.
Die 19. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt sieht hierin eine Aufklärungspflichtverletzung. Denn die Erwartung von Vertriebsprovisionen begründe einen Interessenkonflikt, der geeignet sei, die Kundeninteressen zu gefährden. Die Bank wurde zur Rückzahlung des Anlagebetrages gegen Übertragung der Zertifikate verurteilt. |
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Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 02.05.2011 (nicht rechtskräftig) die Commerzbank AG wegen der Verletzung von Beratungspflichten aus einem Beratungsvertrag zur Leistung von Schadenersatz verurteilt. Der Anleger wurde dabei unstreitig nicht über das allgemeine Emittentenrisiko aufgeklärt. Das Gericht hatte in diesem Fall eine entsprechende Aufklärungspflicht angenommen, weil der Anleger unstreitig eine sichere Anlage wünschte. Die Bank wurde verurteilt, den Anlagebetrag nebst entgangenem Gewinn gegen Übertragung der Zertifikate zu ersetzen. |
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Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27.04.2011 (nicht rechtskräftig) die Commerzbank AG wegen der Verletzung von Beratungspflichten aus einem Beratungsvertrag zur Leistung von Schadenersatz verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Berater ihren Kunden nicht anlegergerecht beraten hatte.
Der Anleger, ein Rentner, erwarb am 07.02.2007 „Lehman Brothers Global Champion Zertifikate“ der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. auf Empfehlung der Commerzbank AG. Zuvor hatte der Anleger seiner Bank mitgeteilt, dass er aufgrund seiner persönlichen gesundheitlichen Umstände einen Teil seines Vermögens in konservative Anlagen investieren wolle. Mit der Empfehlung, die Anteile an einem Rentenfonds in das Lehman Global Champion Zertifikat umzuschichten, verstieß die Bank nach Ansicht des Gerichts gegen ihre Pflicht zur anlegergerechten Beratung, da dieses nicht mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar gewesen sei. Darüber hinaus sei die Bank verpflichtet gewesen, den Anleger darüber zu informieren, dass mit der Umschichtung ein „Klumpenrisiko“ entstehe, da nunmehr 50 % des Depotvermögens in Aktienwerte investiert waren. Die Bank wurde verurteilt, den Anlagebetrag nebst entgangenem Gewinn gegen Übertragung der Zertifikate zu ersetzen. |
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Den Namen gewechselt, fairen Kundenumgang verprochen - zu spüren ist davon wenig. Die ehemalige Citibank empfiehlt weiter an erster Stelle Anlagen , die ihr hohe Provionen bringen.
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Am 08.10.2010 erstritt BRC vor dem Landgericht Frankfurt ein Schadenersatzurteil gegen die Commerzbank. Ihre Rechtsvorgängerin Dresdner Bank hatte den Klägern verschwiegen, dass sie für den Vekauf von Lehman Brothers-Zertifikaten Provisionen erhalten hatte. Geklagt hatte BRC im Auftrag einer Studentin und ihrer Großmutter, die eine sichere Anlage wünschten und einen Totalverlust erlitten.
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