Baum · Reiter u. Collegen - Lehman-Brothers
 
Lehman-Brothers
Lehman-Brothers Informationsveranstaltung am 26. Januar 2010 um 19:00 Uhr in den Räumen der Kanzlei in Düsseldorf Drucken E-Mail

Verjährung von Schadensersatzansprüchen Dresdner-Bank-geschädigter Lehman-Anleger im Februar 2010

Aus aktuellem Anlass wird unsere Kanzlei die Geschädigten umfassend über die Rechtsprechung der letzten Monate informieren. In zahlreichen Urteilen haben diverse Landgerichte den Zertifikate-Anlegern Recht gegeben, gestützt auf unterschiedliche Begründungsansätze. Auch die Verfahren vor dem Ombudsmann werden behandelt. U.a. wird es um folgende Fragen gehen:

 

  • Welche Rechtsansprüche bestehen gegen die vermittelnde / beratende Bank?
  • Wie können diese Ansprüche durchgesetzt werden?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig noch ohne ein Klageverfahren zu hemmen?

 

Anleger, die sich bis jetzt noch nicht entschließen konnten, gegen ihre Bank vorzugehen, erhalten so eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Das betrifft insbesondere die Dresdner-Bank-geschädigten Lehman-Anleger, deren Ansprüche oft kurz vor der Anfang Februar 2010 eintretenden Verjährung stehen.

Die Rechtsanwälte Dr. Julius F. Reiter, Heiko Müller und Björn Wieg werden Ihnen einen detaillierten Überblick über die Rechtslage und die weitere Vorgehensweise geben.

Wir würden uns freuen, Sie als Teilnehmer der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, reichen Sie uns bitte das Anmeldeformular per Post oder Fax – möglichst bis zum 25.01.2010 – zurück. Sie können uns auch gerne bis zum oben genannten Datum eine Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. senden. Die Veranstaltung findet in den Räumen der Kanzlei statt. Bei großer Nachfrage wird auf unserer Internetseite www.baum-reiter.de rechtzeitig ein anderer Veranstaltungsort bekanntgegeben.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

 

Anmeldeformular als PDF

Wegbeschreibung

 

Falls Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, aber dennoch weitere Informationen über Ihre rechtlichen Möglichkeiten erhalten möchten, bieten wir Ihnen an, eine Erstbewertung Ihrer Angelegenheit vorzunehmen. In diesem Fall lassen Sie uns einfach den Kurzfragebogen ausgefüllt wieder zukommen. Wir werden Ihnen dann eine erste rechtliche Analyse überlassen, aus der Sie ersehen können, ob und welche Ansprüche Ihnen gegen die beratende / vermittelnde Bank bzw. die Lehman-Gesellschaften in den USA zustehen und ob diese erfolgreich geltend gemacht werden können. Für eine schriftliche Erstbewertung sowie ggf. die Erarbeitung einer Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung berechnen wir Ihnen eine Pauschale i.H.v EUR 238,00 inkl. MwSt. Diese Erstberatungsgebühr wird selbstverständlich auf Vergütungen, die im Rahmen einer evtl. weiteren Beauftragung entstehen, vollständig angerechnet. Zum Zeichen Ihres Einverständnisses bitten wir Sie, uns die Vergütungsvereinbarung unterzeichnet im Original zukommen zu lassen. Nach Eingang des Fragebogen und der unterzeichneten Vergütungsvereinbarung werden wir kurzfristig mit unserer schriftlichen Erstbewertung wieder auf Sie zukommen.

 

Download:
Artikel
Anmeldeformular
Lehman-Brothers Fragebogen als PDF
Lehman-Brothers Vergütungsvereinbarung
Lehman-Brothers Zertifikate

 
Vergleichskonzept der Citibank und der Verbraucherzentrale NRW für Lehman Brothers-Geschädigte Drucken E-Mail
Lehman-Brothers

Am 28.05.2009 hat die Verbraucherzentrale NRW mitgeteilt, dass die Citibank einem Teil ihrer Kunden, die in Zertifikate oder Anleihen von Lehman Brothers investiert haben, eine Entschädigung zahlen will. Gemeinsam habe man sich auf einen Sechs-Punkte-Katalog verständigt (im Internet: www.vz-nrw.de).

Damit wollte die Verbraucherzentrale insbesondere denjenigen Geschädigten einen Weg aufzeigen und Unterstützung anbieten, die bislang nicht anwaltlich vertreten waren, z.B. weil sie die Kosten oder die Auseinandersetzung mit der Bank gescheut haben. Soziale Gesichtspunkte fließen in den Prüfungskatalog maßgeblich mit ein.

Diese Lösung ist für die Betroffenen ein großer Erfolg, nicht zuletzt, weil viele Anleger angesprochen werden, die sich sonst niemals gegen die Geschäftspraktiken der Citibank zur Wehr gesetzt hätten. Die frühzeitige Vergleichslösung ist in Massenschadensfällen bislang wohl auch einmalig.

Ohne diese „rastermäßige“ Prüfung wäre eine flächendeckende Entschädigung wohl kaum möglich. Gleichwohl führt diese verallgemeinernde Betrachtungsweise in mehrerlei Hinsicht zu systembedingten Nachteilen:

Vielfach wurden nämlich Eintragungen in der Finanzplanung manipuliert und so gerade eine Dokumentenlage zu Lasten der Anleger geschaffen, auf die nun nach dem Prüfungskatalog zu Gunsten der Anleger abgestellt werden soll. Auch bleiben in dem Raster mehrere haftungsrelevante Punkte unberücksichtigt (so z.B. „Kick-Back-Zahlungen“ als verborgene Vertriebsprovisionen, ein ggf. schon vor 2008 vorhandenes Problembewusstsein der Citibank für die angeschlagene Bonität von Lehman Brothers, eine im Jahr 2008 erteilte Halteempfehlung, nicht anlegergerechte Nicht-Lehman-Zertifikate bzw. Fonds etc.). Schließlich fallen Anleger aus dem Raster heraus, die vor den Lehman-Zertifikaten bereits andere Zertifikate etc. im Depot hatten oder im Jahr vor dem Erwerb der Lehman-Papiere Aktien gekauft haben. Sie können ggf. aber ebenfalls noch erfolgreich Ansprüche gegen die Citibank geltend machen.


Im Ergebnis bedeutet das:

Weiterlesen...
 
Lehman-Brothers-Pleite - Baum, Reiter & Collegen prüfen Schadenersatzansprüche gegen Banken und Sparkassen Drucken E-Mail
Lehman-Brothers

Nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman-Brothers droht Anlegern, die in Zertifikate des inzwischen insolventen Bankhauses investiert haben, der Totalverlust. Eine Liste der betroffenen Zertifikate findet sich zum Download auf dieser Seite.

Aus den zahlreichen an uns herangetragenen Anfragen besorgter Anleger entnehmen wir, dass die Betroffenen oftmals nicht richtig von ihrem Bankberater über die Risiken im Zusammenhang mit der Anlage aufgeklärt wurden. Es zeigt sich, dass Anlegern von vielen Banken und Sparkassen noch bis spät in den Sommer 2008 hinein die zwischenzeitlich wohl wertlosen Lehman-Zertifikate als sichere Kapitalanlagen empfohlen wurden.

Für die geschädigten Anleger stellt sich nunmehr die Frage, ob ihnen im Zusammenhang mit der jeweiligen Anlageempfehlung durch den Bankberater ein Schadensersatzanspruch gegen ihr Kreditinstitut zusteht.

Rechtlich sind hier drei Ansatzpunkte für eine Beratungshaftung zu sehen.

Weiterlesen...