Baum · Reiter u. Collegen - Kick-Back-Zahlungen
 
Kick-Back-Zahlungen
Aufklärungspflicht über Rückvergütungen (Kick-Back-Zahlungen) – Ein Überblick Drucken E-Mail

Kaum ein anderes Thema beschäftigt die Gerichte im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts derzeit so stark wie die „Kick-Back“-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Angesichts der durchaus weit reichenden Konsequenzen möchten wir Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick über die derzeitige Rechtslage geben.

 

1. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Mit Urteil vom 19.12.2006 – XI ZR 56/05 – hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Bank gegenüber ihren Kunden verpflichtet ist, über den Erhalt von Rückvergütungen sowie deren Höhe aufzuklären, da insoweit ein Interessenkonflikt bestehe. Denn aufgrund der Rückvergütungsvereinbarung bestehe „die Gefahr, dass die Bank Anlageempfehlungen nicht im alleinigen Kundeninteresse nach den Kriterien einer anleger- und objektgerechten Beratung abgebe, sondern zumindest auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten“. Dem Urteil lag der Fall zugrunde, dass ein Unternehmen im Jahr 2000 Investmentfondsanteile erwarb. Die Abrechnungen enthielten nicht besonders ausgewiesene Ausgabeaufschläge von 3 % bzw. 5 %. Die beratende Bank erhielt Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen sowie aus den vom Fonds erhobenen Verwaltungsgebühren und gewährte der Klägerin jeweils Bonifikationen in Höhe von 1 % bis 2,5 %. Über den Erhalt sowie die Höhe der Rückvergütungen hatte die Bank die Klägerin unstreitig nicht informiert.

Weiterlesen...