| Kaupthing Bank - FME stellt den Einlagensicherungsfall fest! |
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| Kaupthing Bank |
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Am 30.10.2008 hat die isländische Finanzaufsichtsbehörde (FME) ihre Einschätzung abge-geben, dass die Muttergesellschaft der deutschen Kaupthing Edge, die Kaupthing Bank hf. Island, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und damit den Entschädigungsfall festgestellt. Somit steht jetzt offiziell fest, dass die betroffenen Kunden der Kaupthing Bank ihre Ansprüche gegen den isländischen Einlagensicherungsfonds (Depositors' and Investors' Guarantee Fund) Entschädigungsansprüche geltend machen müssen, um ihre eingefrorenen Spareinlagen zurück zu erhalten. Allerdings haftet der isländische Einlagensicherungsfonds für Einlagen deutscher Sparer nur bis zu einer Summe von EUR 20.887,00 zu 100 Prozent, darüber hinaus nur anteilig, sofern noch Masse verbleibt. Die Haftungssumme versteht sich dabei pro Person, nicht jedoch pro Konto. Bislang hat der isländischen Einlagensicherungsfonds den genauen Ablauf des Entschädigungsverfahrens noch nicht festgelegt. Die gesetzlichen Regelungen in Island sehen jedoch vor, dass der Einlagensicherungsfonds in Absprache mit der Finanzaufsicht eine Ausschlussfrist festlegen wird, innerhalb der die betroffenen Kunden der Kaupthing Bank ihre Ansprüche gegenüber dem Fonds anmelden müssen. Bei Ansprüchen von Einlagengläubigern (Tages- und Festgelder) soll diese Frist dabei nicht mehr als zwei Monate betragen. Ein sog. Windhundrennen um die Auszahlungen wird es aufgrund der gesetzlichen Regelungen entgegen diversen anders lautenden Meldungen nicht geben. Die Auszahlung der Entschädigung ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Einschätzung der Finanzaufsicht oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu leisten und kann ggf. durch den Wirtschaftsminister um weitere drei Monate verlängert werden. Aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage in Island ist davon auszugehen, dass die Auszahlungsfrist vollumfänglich ausgeschöpft werden wird und somit Zahlungen frühestens Ende Januar 2009 erwartet werden dürfen. Sollte die Auszahlungsfrist durch den Wirtschaftsminister um drei Monate verlängert werden, könnte sich die Auszahlung der Entschädigung bis Ende April 2009 verzögern. Betroffenen Kunden der Kaupthing Bank bietet die Kanzlei Baum, Reiter & Collegen gegen ein Pauschalhonorar von 5 % der Einlagesumme professionelle Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche an. Hierzu überlassen Sie uns einfach den ausgefüllten Fragebogen nebst den darin erbetenen Unterlagen. Als Ansprechpartner in unserem Hause stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Heiko Müller und Herr Rechtsanwalt Björn Wieg unter Tel. 0211-836 805 70 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zur Verfügung. Sie können auch das Kontaktformular ausfüllen. siehe auch: Kaupthing-Bank - Kunden bangen um ihr Geld
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