| Kaupthing-Bank - Kunden bangen um ihr Geld - Kanzlei BRC bietet Unterstützung an |
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| Kaupthing Bank |
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Noch bis vor wenigen Tagen hatte Kaupthing Edge mit hohen Fest- und Tagesgeldzinsen aggressiv um Kunden geworben. „Das Tagesgeldkonto mit der Langzeitgarantie“ - dieser Werbeslogan erschien selbst am Donnerstagnachmittag noch groß auf der Internetseite des Geldinstitutes. Am 9.10.2008 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin der Niederlassung untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind („Moratorium“). Wie die BaFin am 09.10.2008 berichtet, habe sie das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte der Niederlassung zu sichern. Die Muttergesellschaft, die Kaupthing hf., Island, sei nach Angaben der BaFin nicht in der Lage gewesen, der Niederlassung weiterhin ausreichend Liquidität zur Verfügung zu stellen. Am Abend des 08. 10.2008 hatte die isländische Muttergesellschaft bereits den Zugriff auf die Online-Konten der Niederlassung in Deutschland gesperrt, nachdem sie der Kontrolle der isländischen Finanzaufsicht unterstellt worden war. Die Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, hat derzeit etwa 30.800 Kunden und Einlagenverbindlichkeiten in Höhe von 308 Mio. Euro. Nachdem die BaFin ein vorläufiges Zahlungs- und Veräußerungsverbot über die deutsche Niederlassung der isländischen Bank verhängte und damit alle Spareinlagen bis auf weiteres eingefroren wurden, müssen Kunden der Kaupthing Bank um ihr Geld bangen. Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken ist die Kaupthing Bank nicht Mitglied des freiwilligen Einlagensicherungsfonds und als ausländisches Institut auch nicht in der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung. Auch wenn die isländische Finanzaufsicht zwischenzeitlich erklärte, die Einlagen der Kunden seien nach nationalem Recht gesichert, betrifft dies nur isländische Kunden. Für ausländische Kunden – und damit auch für deutsche Spareinlagen – soll die isländische Zentralbank gesetzlich nur für Einlagen bis zu 20.887 Euro haften. Doch ist ungewiss ist, ob die isländische Einlagensicherung ausreicht, um die Ansprüche von allen Sparern zu befriedigen. Island ist wie kein anderes europäisches Land von der Finanzkrise betroffen und steht am Rande des Staatsbankrotts. Betroffene sollten sich daher darauf vorbereiten, dass die Bank insolvent und der Entschädigungsfall festgestellt wird. Betroffenen Kunden der Kaupthing Bank bietet die Kanzlei Baum, Reiter & Collegen gegen ein Pauschalhonorar von 5 % der Einlagesumme professionelle Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche an. Hierzu überlassen Sie uns einfach den ausgefüllten Fragebogen nebst den darin erbetenen Unterlagen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen RA Heiko Müller und RA Björn Wieg unter 0211/836805-70 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zur Verfügung. Sie können auch das Kontaktformular ausfüllen.
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