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Publikationen
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Dienstag, den 21. Juni 2005 um 11:25 Uhr |
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(Download: Artikel "Fortwirkung unwirksamer Treuhändervollmacht auch bei Prolongation") Anmerkung zu OLG München, Urt. v. 21.06.2005 (5 U 1531/05) I. Einleitung Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem OLG München war (wieder einmal) ein „Treuhän-derfall“, in dem der Anleger dem Treuhänder lediglich eine Vollmacht zum Abschluss aller Verträge im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb erteilt hatte. Das OLG setzt sich in seiner Entscheidung zunächst noch einmal mit der Frage auseinander, ob die erteilte Vollmacht tatsächlich gegen Art. 1 § 1 RBerG verstieß (hierzu nachfolgend unter II.). Nachdem dies bejaht wird, befasst sich das Urteil schwerpunktmäßig mit der Frage der Genehmigung des zunächst unwirksamen Darlehensvertrages. Hierbei enthält das Urteil grundlegende Feststellungen zur rechtlichen Bedeutung einer späteren Prolongations- bzw. Umstellungsvereinbarung (hierzu unter III.). Die Rechtsfolgen der Unwirksamkeit des Darlehensvertrages legt das OLG schließlich ebenfalls zugunsten des Anlegers fest (hierzu unter IV.). II. Unwirksamkeit der Treuhändervollmacht |
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