Baum · Reiter u. Collegen - Aktuelles
 
Aktuelles
Pressemitteilung - Verkauf von Immobilienkrediten geht 2010 von vorne los: Was Bankkunden jetzt wissen müssen Drucken E-Mail

Immobilienbesitzer mit einem Hypothekendarlehen droht in diesem Jahr wieder verstärkt der unerwartete Verkauf ihres Baukredits an eine andere Bank oder einen Finanzinvestor. Davor hat die auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter & Collegen gewarnt.

Nach Angaben von Rechtsanwalt Julius Reiter wollen Banken 2010 wieder verstärkt notleidende Kredite loswerden. Darauf hatte auch bereits die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing aufmerksam gemacht. Der Verband, der die große Mehrheit der Branche repräsentiert, hält in diesem Jahr ein Transaktionsvolumen von bis zu sieben Milliarden Euro für möglich. Das wäre so viel wie vor der Wirtschaftskrise. Im vergangenen Jahr war der Markt für „faule“ Kredite fast zum Erliegen gekommen. Nun aber wollen viele Banken ihre Bilanzen bereinigen.

Mit dem Kreditverkauf haben Banken und Sparkassen jedenfalls ein wesentliches Vertrauensband zum Kunden schon vor Beginn der Finanzkrise durchschnitten. Dieser Trend könnte sich nach Ansicht von Reiter bei einem Anstieg der langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt noch verstärken. „Wenn die Zinsen für Hypothekendarlehen anziehen, werden Kunden, die für ihre bestehenden Baukredite weiterhin deutlich niedrigere Zinsen zahlen, für die Banken weniger attraktiv“, sagte der Anwalt. Das könnte dazu beitragen, dass die Geldhäuser in zunehmendem Maße selbst ordnungsgemäß bediente Kredite abstoßen. In der Vergangenheit hatten die Finanzinstitute für den Verkauf von Kreditportfolios häufig Pakete geschnürt, in die sie sowohl „faule“ als auch nicht notleidende Darlehen steckten, um ihre Angebote für die Käufer interessanter zu machen.

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Pressemitteilung - Bausparkasse Badenia verliert vor Oberlandesgericht Drucken E-Mail

Erfolg für Käufer von Schrottimmobilien: Badenia verliert erneut vor Oberlandesgericht – ehemaliger Finanzvorstand Agostini entlastet die Bausparkasse nicht.

Im Schadensersatzstreit um die Finanzierung von Schrottimmobilien gerät die Deutsche Bausparkasse Badenia weiter unter Druck. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verurteilte das Finanzinstitut, Käufern einer Immobilie in Oschersleben (Sachsen-Anhalt) den entstandenen Schaden zu ersetzen und deren Anteil an einer Wohnanlage zurückzunehmen. Das nunmehr vorliegende Urteil vom 02.12.2009 (Az. 17 U 562/08), das die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Kanzlei Baum · Reiter & Collegen erstritt, hat enorme Bedeutung auch für andere Klagen gegen die Bausparkasse. Denn entgegen den Ankündigungen hat der frühere Finanzvorstand Elmar Agostini die Bausparkasse als Zeuge nicht entlastet. So sieht es das OLG Karlsruhe.

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ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG fordert ihre Anleger zur Rückzahlung von Auszahlungen auf Drucken E-Mail

Mit Schreiben vom 21.01.2010 teilte die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG ihren Anlegern mit, dass nach Zustimmung zur Liquidation das operative Geschäft eingestellt wurde und die atypisch Stille Gesellschaft nunmehr durch den neuen Geschäftsführer abgewickelt werden soll.

Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG fordert ihre Anleger mit der Anlagevariante "Classic" auf, bereits erhaltene Ausschüttungen bis zum 08.02.2010 zurückzahlen. Selbst die Anleger, die keine Auszahlungen erhalten haben, weil sie ihre nicht von Gewinnen der Gesellschaft gedeckten Ausschüttungen wieder in die Variante "Classic-Plus" investiert (thesauriert) hatten, sollen zahlen. Den Anlegern wird für die Rückzahlung eine Frist zum 8.2.2010 gesetzt.

Anleger der Anlagevariante "Sprint" sollen ihre noch ausstehenden Raten weiterhin vertragsgemäß zur Einzahlung bringen. Die Gesellschaft bietet hier den Anlegern an, dass man die monatlichen Raten auch gerne auf einen Schlag entrichten könne.

Die Kanzlei Baum Reiter & Collegen empfiehlt den Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG prüfen lassen, ob das Rückzahlungsbegehren der Gesellschaft nicht zunächst außergerichtlich durch eine Sonderkündigung, Anfechtung oder Widerruf der atypisch Stillen Beteiligung abgewehrt werden kann.

Zudem sollten die Anleger der der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG prüfen lassen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche wegen fehlender Risikoaufklärung im ALAG-Prospekt und/oder aus fehlerhafter Anlageberatung zustehen, mit denen dann die Rückzahlungsansprüche aufgerechnet werden könnten.

Anleger von atypisch Stillen Gesellschaften haben unter Umständen einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Einlage und können sich von ihren weiteren Einlageverpflichtungen lösen, wenn sie vor ihrem Gesellschaftsbeitritt durch den Anlageberater nicht über die konkreten Besonderheiten und Risiken solcher Beteiligungen vollständig und verständlich aufgeklärt und beraten oder sogar arglistig getäuscht wurden (BGH, Urt. v. 29.11.2004 - II ZR 6/03).

Auch der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt auf Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinweist, ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (BGH, Urt. v. 12.07.2007 - III ZR 83/06).

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muss der Anlageberater den Anlageinteressenten darüber aufklären, dass er auch an den Verlusten der Gesellschaft beteiligt und daher unter Umständen verpflichtet ist, über seine Einlagen hinaus noch etwaige Nachschüsse in erheblichem Umfang zu leisten (BGH, Urt. v. 21.03.2005 - II ZR 140/03).

Ebenso ist ein zur Rückgewähr der Einlage führender Schadensersatzanspruch möglich, wenn der Anleger nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass nur ein vergleichsweise geringer Teil der Anlegergelder überhaupt zu Investitionszwecken verwendet wird, während – wie hier- ein Großteil des Geldes wie hier auf sog. Weichkosten entfällt (BGH, Urt. v. 21.03.2005 - II ZR 310/03).

Auch wen sich im Prospekt der ALAG entsprechende Risikohinweise teilweise finden lassen und die Anleger im Zeichnungsschein bestätigt haben, den Prospekt und insbesondere die Risikohinweise zur Kenntnis genommen zu haben, ersetzt dies nicht die vom Vermittler geschuldete Aufklärung, wenn der Prospekt nicht rechtzeitig vor der Anlageentscheidung übergeben worden ist. Eine Prospektübergabe am Tag der Beitrittserklärung ist dabei nicht rechtzeitig.

Und schließlich hat der BGH in seinen aktuellen Entscheidungen vom 20.01. 2009 - XI ZR 510/07 und vom 12.05.2009 - XI ZR 586/07 festgelegt, dass Anleger über Rückvergütungen (Kick-Back-Zahlungen) aus der Vermittlung von solchen Beteiligungen aufzuklären sind. Die hier gezahlten Provisionen lagen offensichtlich weit über dem ausgewiesenen Agio von 6 %, was den Anlegern ebenso verschwiegen wurde.

Betroffene Anleger können ihre Ansprüche durch die Kanzlei Baum Reiter & Collegen prüfen lassen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. und Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. gerne zur Verfügung.

 

Download: Fragebogen

 
Gerhart Baum im Interview bei Monitor zum Thema "Wissen ist Macht - Die Datenkralle ELENA" Drucken E-Mail

Am 07.01.2010 berichtete der WDR in seiner Sendung Monitor über das Elena-Verfahren der Bundesregierung. Gerhart Baum gab in dieser Sendung sein Statement zu diesem Thema. Den Bericht können Sie unter untenstehenden Link verfolgen.

Link zum Video

 

Das ELENA-Verfahren

Seit dem 01.01.2010 melden Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS). Behörden und Verwalltungen, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld gewähren, können diese Daten abrufen.

Dieses Verfahren wird von verschiedenen Datenschützern, wie auch Gerhart Baum, kritisiert. Die Ansammlung von Arbeitnehmerdaten sei eine unzulässige Datenspeicherung auf Vorrat. Zu jedem Arbeitnehmer werden nicht nur Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, sondern auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches Fehlverhalten und Streikbeteiligungen gespeichert.

 
Pressemitteilung - Der Rechtstipp für kritische Anleger Drucken E-Mail

Ab dem 01.01.2010 wird das Beratungsprotokoll für Kapitalanlageberatungen Pflicht, doch darauf sollten sich Anleger nicht verlassen.

Millionen von Bankkunden in Deutschland haben in der Finanzkrise Geld verloren. Viele fühlen sich dabei von ihrer Bank hereingelegt: Die einen ärgern sich über ihre wertlosen Zertifikate der amerikanischen Pleitebank Lehman Brothers, die ihnen der Anlageberater ihrer Hausbank aufgeschwatzt hat. Die anderen sitzen auf Investment- oder Immobilienfonds und Wertpapierdepots, die längst nicht mehr so viel wert sind wie zum Kaufzeitpunkt. Zahlreiche Menschen haben deshalb das Vertrauen zu ihrer Bank verloren. Und der Gesetzgeber hat Konsequenzen gezogen: Vom 01.01.2010 an müssen Anleger nach jeder Wertpapierberatung ein Protokoll ausgehändigt bekommen. Doch Vorsicht: „Das neue Protokoll ist keine Garantie für eine gute und unabhängige Beratung“, sagt der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius Reiter.

Die neue Vorschrift sieht auf den ersten Blick wie eine gute Sache aus: Mit dem Protokoll sollen Wertpapier-Käufer im Zweifel später vor Gericht den Ablauf des Beratungsgespräches beweisen können. Das könnte im Falle eines Verlusts die Haftungsansprüche von Kunden bei einer Falschberatung verbessern, so das Kalkül der Regierung. Die Bundesministerin für Verbraucherschutz hofft jedenfalls, dass mit der Dokumentationspflicht auch die Qualität der Beratung erhöht wird. Dagegen sprechen allerdings mehrere Gründe:

  • Bislang gibt es keinen einheitlichen, verbindlichen Standard für die Protokolle. Verbraucherschützer fürchten nicht nur einen Wildwuchs bei den Abfragen in den Papieren. Es besteht auch die Gefahr, dass Banken die Protokolle so unverbindlich wie möglich erstellen, um in Streitfällen juristisch gut abgesichert zu sein. Besonders tückisch ist es, wenn Banken in die Beratungsprotokolle Zusatzklauseln einbauen, die eher der Haftungsfreizeichnung der Bank dienen sollen als einer Dokumentation des Beratungsgesprächs. Bankkunden sollten deshalb auf jeden Fall darauf pochen, dass der Berater ihre Wünsche und Anmerkungen in dem Protokoll festhält.
  • Die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte bereits im Sommer zusam-men mit Experten standardisierte Produktinformationsblätter entwickelt. Diese sollen Anleger in knapper Form und auf verständliche Weise helfen, die Vor- und Nachteile eines Finanzprodukts inklusive der Kosten zu erfassen und so verschiedene Angebote leichter miteinander vergleichen zu können. Eine Pflicht, die Infoblätter einzusetzen, gibt es bislang aber nicht. Und so macht auch kaum eine Bank davon Gebrauch.
  • Die meisten Geldinstitute haben aus der Krise offensichtlich nichts gelernt. Der Verkaufsdruck in den Bankfilialen ist geblieben, weil sich am System nichts ge-ändert hat: „Die so genannte Beratung orientiert sich leider häufig nicht daran, was der Kunde braucht und welches Risiko er eingehen will, sondern was die Bank gerade loswerden will und für das Geldhaus die höchsten Provisionen ab-wirft“, sagt Rechtsanwalt Reiter. Das hätten gerade erst veröffentliche, für die Banken niederschmetternde Untersuchungen der Universität Bamberg und der Stiftung Warentest wieder einmal eindrucksvoll bewiesen. Anwalt Reiter rät Bankkunden deshalb, sich auf das Gespräch gut vorzubereiten, eigene kritische Fragen zu stellen und immer ein gesundes Misstrauen mitzubringen. Außerdem sollte der Kunde eine Vertrauensperson als Zeugen dabei haben.

Fazit: Für Reiter ist das Protokoll nur „ein kleiner Schritt in die richtige Richtung“. Er for-dert weiter eine Umkehr der Beweislast. Das heißt: Wenn sich ein Fonds oder ein Zerti-fikat als Verlustbringer erweist, sollte die Bank beweisen müssen, dass sie korrekt bera-ten hat. „Falschberatung muss für Banken richtig teuer werden“, sagt er, „sonst sind die nächsten Skandale à la Lehman nur eine Frage der Zeit.“

Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Dr. Julius F. Reiter; Tel. 0211-83680570; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Download: Pressemitteilung vom 17.12.2009

 
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